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Mängelanspruch

Verjährungsfrist für Mängelanspruch: 2 Jahre

Für neue Waren beträgt die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung zwei Jahre, ist völlig kostenlos und beginnt mit der Lieferung der Ware. Sie deckt nur Mängel ab, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorhanden sind, d.h. ursprüngliche Mängel, die sich innerhalb von 24 Monaten nach der Lieferung zeigen, während später auftretende Mängel (z.B. durch Gebrauch, fehlende oder schlechte Wartung usw.) ausgeschlossen sind.
Bei einem neuen Produkt für den persönlichen Gebrauch (Verbrauchsgüterkauf) haben Sie bis zu 26 Monate ab dem Datum des Beginns der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, den Mangel zu melden (die Verjährungsfrist sieht vor, dass Sie den Mangel innerhalb von 2 Monaten nach seiner Entdeckung melden müssen);
Bei einem neuen Produkt für den gewerblichen Gebrauch haben Sie bis zu 12 Monate Zeit.

Transportierbarkeit der Produkte:

Einfach zu transportierendes Produkt (leicht und kompakt):

  • Sie können AGRIEURO bitten, das defekte Produkt abzuholen und an Sie zurückzuschicken, ohne dass Sie die Transportkosten tragen müssen (es werden dieselben Methoden und derselbe Zustelldienst verwendet, wie in den Kaufbedingungen vorgesehen und bereits bei der ersten Lieferung des Produkts angegeben und akzeptiert);
  • Sie können es selbst zum nächstgelegenen AgriEuro-Servicepartner bringen (die schnellste Möglichkeit);
  • Sie können es alternativ auch selbst zu einem Hersteller-Servicezentrum bringen (und damit die Herstellergarantie und nicht die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers in Anspruch nehmen);

Das Produkt ist NICHT leicht zu transportieren (sperrig oder schwer);

  • Sie können bei AGRIEURO beantragen, dass das defekte Produkt abgeholt und an Sie zurückgeschickt wird, ohne dass Sie die Transportkosten tragen müssen (es werden dieselben Methoden verwendet, die im Vertrag vorgesehen sind und bereits bei der ersten Lieferung des Produkts bereitgestellt und akzeptiert wurden, oder in einigen Fällen wird ein von AgriEuro benannter örtlicher Servicepartner das Produkt bei Ihnen abholen).

* In beiden Fällen (leicht oder schwer zu bewegende Produkte) ist es immer notwendig, sie in eine spezialisierte Fachwerkstatt zu bringen. Es handelt sich um komplexe Geräte, die sowohl für die Reparatur als auch für die Sicherheit der Reparaturkräfte spezielle Werkzeuge und Maschinen benötigen. Eine Ausnahme bilden Sonderfälle oder einfache Problemstellungen, die auch vor Ort ohne den Einsatz von Werkzeugen gelöst werden können.

Direkte telefonische Unterstützung für den Kunden durch einen unserer spezialisierten Technikberater.

Ein in der Online-Szene einzigartiger Service, den wir jetzt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung kostenlos anbieten, in der Regel bei Mängeln, die an neuen Produkten direkt nach der Lieferung festgestellt werden.
Der Techniker identifiziert und klärt die häufigsten Fehler, die in der vom Kunden durchgeführten Montagephase oder bei der Inbetriebnahme des Produkts auftreten.
Auf diese Weise wird oft vermieden, dass das Produkt unnötig in eine Fachwerkstatt gebracht werden muss, wie im vorigen Kapitel beschrieben, was wiederum die Bearbeitungszeiten verkürzt, Unannehmlichkeiten für den Kunden verringert und damit den Service verbessert.

Definition von spezialisierter Fachwerkstatt und Modalitäten:

AgriEuro – Betriebswerkstatt:

  • Kunde: verpackt die Ware in die Originalverpackung (Karton, Holzkiste, Palette usw.);
  • AgriEuro : schickt einen Lieferdienst zu Ihnen nach Hause und holt die Ware auf eigene Kosten in die betriebseigene Werkstatt zurück.

AgriEuro – Werkstattpartner:

  • Kunde: bringt das Produkt auch ohne Verpackung direkt zu einer Partner-Werkstatt in seiner Nähe. Auf Wunsch des Kunden kann AgriEuro dem Servicecenter auch eine Voranmeldung übermitteln.
    Um das Verzeichnis der AgriEuro-Partnerwerkstätten zu sehen, klicken Sie hier.

Servicestellen des Herstellers:

  • Kunde: Bringt das Produkt direkt zu dem im Voraus ausgewählten Servicezentrum des Herstellers in seiner Nähe.

So reichen Sie eine Mängelanzeige bei AgriEuro ein

Durch Einloggen in das Benutzerkonto kann der Kunde seine Bestellhistorie einsehen.
Innerhalb jeder Bestellung können die folgenden Leistungen für jedes einzelne gekaufte Produkt abgerufen werden:

  1. Service-Ticket (zur Einreichung einer Mängelanzeige und Forderung der Nacherfüllung oder für sonstige Unterstützung)
  2. Interaktive Explosionszeichnung für die Ersatzteilbestellung
  3. Liste unserer offiziellen AgriEuro-Partnerwerkstätten
  4. Liste der Servicestellen des Herstellers

Wenn die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch genommen wird, kann der Nutzer ein „Service-Ticket“ eröffnen, um eine sofortige Bearbeitung des Falls zu ermöglichen.
Alternativ können Sie auch eine der Telefonnummern anrufen, die Sie im Widget „Hilfe & Kontakt“ unten rechts finden.

Nachlieferung

Sie wird in der Regel in Fällen ausgeführt, in denen das Produkt noch nie benutzt wurde, d. h. wenn sich der Fehler nach der Lieferung am neuen Produkt zeigt:

  1. Abklärung per Support-Ticket und ggf. durch unseren Service «Direkte telefonische Unterstützung für den Kunden durch einen unserer spezialisierten Technikberater» (um Probleme im Zusammenhang mit der Montage oder einer falschen Inbetriebnahme auszuschließen, die sofort behoben werden können);
  2. Abholung des Produkts durch einen Lieferdienst auf Kosten von AgriEuro;
  3. Allgemeine und schnelle Überprüfung der zurückgelieferten Produkte in den Warenlagern von AgriEuro;
  4. Zeitnahe Versendung des Austauschproduktes per Lieferdienst auf Kosten von AgriEuro.

Dank einer engagierten After-Sales-Abteilung sind die Bearbeitungszeiten im Allgemeinen kurz. Die Nachlieferung wird ausnahmslos nach Mängelkontrolle und somit Erhalt des mangelhaften Produkts gemäß den Bestimmungen der geltenden Rechtsnormen versandt.

Nachbesserung

Falls der Mangel erst nach der (auch nur einmaligen) Verwendung des Produkts auftritt, wird in der Regel eine Nachbesserung vorgenommen. AgriEuro führt die „Wiederherstellung der vereinbarten Beschaffenheit“ im Rahmen des Rechts auf Nachbesserung durch. Hierbei wird der Grundsatz des Mängelrechts berücksichtigt, der dem Verkäufer bei unverhältnismäßigen Kosten die Möglichkeit einräumt, den Nacherfüllungsanspruch des Käufers auf die im Verhältnis angemessene Nacherfüllungsvariante zu beschränken. (Der Kaufpreis eines Neuproduktes liegt üblicherweise unverhältnismäßig über den Kosten einer Nachbesserung des gebrauchten Produktes, dessen Produktwert durch den Nutzungszustand reduziert ist).

  1. Abholung des Produkts durch einen Lieferdienst auf Kosten von AgriEuro;
    alternativ bringt der Kunde das Produkt zu einem lokalen AgriEuro-Servicepartner;
    alternativ bringt der Kunde das Produkt zu einer Servicestelle des Herstellers;
  2. Generelle Überprüfung des Produkts und der gemeldeten Mängel; Durchführung der Nachbesserung;
  3. Zeitnahe Rücksendung des wiederhergestellten Produkts per Lieferdienst auf Kosten von AgriEuro;
    Oder direkte Abholung durch den Kunden beim AgriEuro-Servicepartner oder beim Hersteller.

Sollte ein besonders schwerwiegender Mangel vorliegen, wird im Weiteren erwogen, das Produkt auszutauschen, da eine Wiederherstellung in diesem Fall unverhältnismäßig teuer wäre.

Vorgang der Mängelanzeige bei AgriEuro bei Zahlung per PAYPAL

Im Falle eines Kaufs mit der Zahlungsmethode PayPal werden die oben genannten Bedingungen der Gewährleistung durch die Nutzungs- und Vertragsbedingungen von PayPal ergänzt, die der Kunde bei der Nutzung von PayPal akzeptiert (z.B. wenn der Kunde einen Konflikt auslöst, kann PayPal gemäß seinen Bedingungen die Rücksendung des Objekts anordnen, wobei die Versandkosten vom Kunden getragen werden). Wir verweisen den Kunden hierzu auf die Nutzungsbedingungen von PayPal.

Ausschluss der Gewährleistung

  • Inbetriebnahme des Produkts an der Verkaufsstelle oder vor Ort;
  • Probleme, die sich aus einer nicht mit der Bedienungsanleitung übereinstimmenden Montage oder Inbetriebnahme ergeben;
  • In der Bedienungsanleitung beschriebene Wartungsarbeiten am Produkt;
  • Störungen, die sich aus der Nichtbefolgung der in der Bedienungsanleitung angegebenen Wartungsarbeiten ergeben;
  • Störungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Kraftstoff oder Schmiermitteln, die nicht der Betriebsanleitung entsprechen;
  • Austausch von Verbrauchsmaterialien (Mähköpfe, Messer, Führungsschienen, Ketten, Zinken, Schutzvorrichtungen, Glühbirnen) und Verschleißteilen (Messer, Messernaben, Antriebsriemen, Reifen, Räder, Kabel, Zündkerzen, Filter, Federn, Besenborsten, Gummikanten, Anschläge, Starterseile, Dichtungen, u.ä.);
  • Störungen im Zusammenhang mit der Nutzung unter Umgebungsbedingungen, die nicht der Bedienungsanleitung oder der Beschaffenheit des Produkts entsprechen;
  • Reparaturen infolge eines Unfalls, falscher Handhabung oder Fahrlässigkeit;
  • Jegliche nicht ausdrücklich genehmigte Entschädigung, Erstattung der Kosten für die Anmietung eines Ersatzgeräts oder die unangemeldete Reparatur durch eine Reparaturwerkstatt eigener Wahl.

Zeitrahmen für die Erfüllung der Gewährleistung und Definition des „angemessenen Zeitrahmens“

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die gesetzliche Gewährleistung innerhalb einer „angemessenen Frist“ zu erfüllen ist, die sich unter anderem nach Größe und Komplexität der Produkte richtet.

Das Ziel von AgriEuro ist der schnellstmögliche Abschluss der Gewährleistungsfälle, ganz im Interesse unserer Kunden

  • Begrenzt 21 Tage
  • Hausgebrauch 18 Tage
  • Semi-Profi 16 Tage
  • Professionell 12 Tage
  • Industriell 10 Tage

Verläuft der Ablauf ohne externe Umstände (z. B. ein Hersteller mit langer Vorlaufzeit für die Lieferung von Ersatzteilen), die uns daran hindern, nach unseren Standards zu arbeiten, liegt der Zeitaufwand in den meisten Fällen unter dem oben genannten Werten.

Festlegung der Transportzeiten

Wird das Gewährleistungsverfahren mit Abholung und Rückgabe der Ware zu Hause durchgeführt, muss die Zeit für den Hin- und Rücktransport zur Bearbeitungszeit hinzugerechnet werden.
Die reinen Transportzeiten im Falle von Abholservice + Rückversand (auf unsere Kosten) liegen bei

Abholservice* Rückversand* Geschätzte Reine Transportzeiten*
4 / 8 Werktage 4 / 8 Werktage 8 / 16 Werktage

Für Sendungen mit einem Gewicht von < 31,5 kg mit Expresskurier (DHL, TNT, Fedex, DPD, GLS usw.) werden in der Regel 4 – 5 Werktage benötigt.*
Für Sendungen mit einem Gewicht von > 50 kg (oder für Gefahrengüter, die von Expresskurieren nicht angenommen werden) werden aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts in der Regel 7-9 Werktage mit einem Speditionsunternehmen benötigt.*

*Die angegebenen Transportzeiten gelten für Deutschland und Österreich.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite der Versandbedingungen.

Modalitäten für die Abholung und den Transport des Produkts im Gewährleistungsfall

Im Falle der Einsendung des Produkts zur Nachbesserung oder zum Ersatz im Rahmen des Mängelanspruchs erfolgt die Abholung ausschließlich gemäß den Geschäftsbedingungen, die bereits bei der Erstauslieferung des Produkts bereitgestellt und akzeptiert wurden.
Der beauftragte Lieferdienst (in der Regel derselbe, der auch die Lieferung vorgenommen hat) holt das Produkt im Rahmen des Mängelanspruchs gemäß den üblichen Praktiken aller Lieferdienste ab:

  • auf Straßenniveau
  • in der Nähe der Zufahrt zum Grundstück
  • bei Vorliegen einer Zufahrt zur Abholadresse, die mit Transportfahrzeugen regulär möglich ist (ausreichende Breite der Straße oder der Zufahrten im Hinblick auf das verwendete Fahrzeug, unter Sicherheitsbedingungen und in Übereinstimmung mit der Straßenverkehrsordnung)

Die wichtigsten Zustelldienste setzen Transportmittel der folgenden Fahrzeugklassen ein:

  1. Länge des Lieferwagens von 5 bis 7 m -> Sendungen bis zu 50 kg
  2. Lastwagen von 7 bis 10 Meter -> Sendungen von 50 bis 100 kg
  3. Lastwagen von 10 bis 18 Meter -> Sendungen über 100 kg

Schwere und sperrige Produkte werden vorschriftsmäßig auf Paletten versandt. Produkte mit einem Gewicht ab 31,5 kg dürfen nur an gut und sicher erreichbaren Orten, mit Fahrzeugen geeigneter Größe (siehe zweite und dritte Fahrzeugklasse) angeliefert/abgeholt werden, die mit einer hydraulischen Ladebordwand ausgestattet sind; das Be-/Entladen erfolgt selbstständig durch den Fahrer mit einem Hubwagen auf Straßenniveau.

Bei Zielorten mit Zufahrtswegen, die von den Mindestsicherheitsanforderungen für die Anfahrt dieser Fahrzeuge abweichen, ist die Anlieferung und/oder Abholung nur bis zum nächstgelegenen zugänglichen Punkt möglich.
Straßen oder Adressen, die für diese Fahrzeuge nicht zugänglich sind und/oder außerhalb des öffentlichen Straßennetzes liegen, werden nicht durch den Lieferdienst abgedeckt, so dass der Kunde das Produkt an einem zugänglichen Ort an- und abgeben muss.

Unsere Dienstleistungen sehen keine Lieferungen und Abholungen mit anderen Fahrzeugtypen und/oder Verladeverfahren als den hier dargestellten Standards vor, und der Kunde ist nicht berechtigt, andere Verfahren als die beim Kauf des Produkts vorgesehenen zu verlangen.

Welche Anforderungen muss eine Ware erfüllen, damit sie dem Kaufvertrag entspricht?

Um dem Kaufvertrag zu entsprechen, müssen die Waren der Beschreibung, der Menge, der Qualität und den anderen im Vertrag vorgesehenen Merkmalen entsprechen, für jede vom Verbraucher gewünschte und vom Verkäufer akzeptierte spezielle Verwendungsart geeignet sein und mit Zubehör und Anweisungen geliefert werden.

Außerdem muss die Ware für die Zwecke geeignet sein, für die Waren der gleichen Art üblicherweise verwendet werden, und der Qualität (auch in Bezug auf die Sicherheit) und der Beschreibung eines vom Verkäufer bereitgestellten Musters entsprechen.

Verantwortung für die Nacherfüllung im Falle der Nichtübereinstimmung mit dem Kaufvertrag, einschließlich Mängel

Der Verkäufer haftet für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren besteht, daher muss sich der Verbraucher immer an den Verkäufer wenden, der einzige Partei ist, mit der ein Vertragsverhältnis besteht. Der Hersteller haftet in erster Linie nur dann für die Vertragswidrigkeit der an den Verbraucher gelieferten Waren, wenn er auch als „Verkäufer“ bezeichnet werden kann, d. h. wenn er unmittelbar an den Verbraucher verkauft.

Sachmangel und Rechtsbehelfe für Verbraucher

Bei Vorliegen eines Sachmangels hat der Verbraucher während der Dauer der gesetzlichen Mängelhaftung zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Nacherfüllung (sog. primäre Rechtsbehelfe), um eine kostenlose „Wiederherstellung der abweichenden Beschaffenheit“ zu erreichen. Im Falle der Nachlieferung durch ein neues Produkt beginnt der gesetzliche Mängelanspruch erneut ab dem Datum der Lieferung des Ersatzprodukts.

Ist keine der beiden primären Abhilfemaßnahmen möglich, weil sie nicht durchführbar sind, kann der Verbraucher alternativ eine verhältnismäßige Minderung des Preises fordern oder den Rücktritt vom Kaufvertrag anmelden (so genannte sekundäre Abhilfemaßnahmen).

Es gibt eine Abstufung zwischen den verschiedenen Verbraucherschutzinstrumenten; Preisminderung und Vertragsauflösung sind nur in vom Gesetz vorgesehenen Fällen möglich (§437 Nr.2 ff BGB).

Wer muss den Nachweis für das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Mangels bei der Lieferung erbringen, und wie viel Zeit bleibt dafür ab dem Zeitpunkt der Lieferung?

Die Beweislast wird zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher geteilt, je nach Zeitpunkt des Auftretens der Mängel. Es gibt zwei verschiedene Sachverhalte, die auftreten können.

Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Abweichung der Beschaffenheit, die sich innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Waren manifestiert, bereits bestanden hat. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine solche Vermutung mit der Beschaffenheit der Waren oder der Art der Abweichung unvereinbar ist. Daher obliegt es in diesem Fall dem Verkäufer, zu beweisen, dass die Ware vollständig vertragsgemäß war, d. h. dass der vom Verbraucher beanstandete Mangel erst nach Lieferung entstanden ist.

Zeigt sich der Mangel hingegen erst ein Jahr nach der Lieferung oder später, obliegt es dem Verbraucher, den Beweis zu erbringen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war.

Mängelanspruch bei Produktverkäufen in Nicht-EU-Ländern

Die oben genannten Gewährleistungsbedingungen gelten nicht für Käufe, die von Kunden mit Wohnsitz in Ländern außerhalb der Europäischen Union getätigt werden und für den Versand in diese Länder (z.B. Schweiz, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Albanien, Montenegro usw.). Einer der Gründe sind die Zollkosten, die den Transport des Produkts zwischen zwei Ländern zu kostspielig machen.

Weist das in eines dieser Länder gelieferte Produkt eine Abweichung der Beschaffenheit auf, senden wir die von der Abweichung betroffenen Teile zu (Versandkosten zu Lasten von AgriEuro), und der Kunde wendet sich für den Zusammenbau an eine Fachwerkstatt seiner Wahl und gegebenenfalls auf eigene Kosten.